
Kleine FAQ zum Thema Ehrenamtliche Betreuung
Ehrenamtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB)
Für welche Menschen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet?
Eine Betreuung wird für solche Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Welche Voraussetzungen sollte ein Betreuer mitbringen?
Wichtig sind „gesunder Menschenverstand“ und Lebenserfahrung. Als Betreuer/in sollte man keine Berührungsängste gegenüber kranken und behinderten Menschen haben und bereit sein, mit Behörden zu verhandeln. Außerdem sollte Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen vorhanden sein. Darüber hinaus ist ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis notwendig.
Wie unterstützt der Betreuungsverein VITO e.V. ehrenamtliche Betreuer?
Als anerkannter Betreuungsverein des Amtsgerichtsbezirkes Greifswald und Demmin beraten wir im Rahmen des Betreuungsrechts Betroffene, Angehörige, Freunde, Nachbarn, aber auch interessierte Institutionen kostenlos. Wir führen ehrenamtliche Betreuer/innen in ihre Arbeit ein, beraten und begleiten sie in ihrer Tätigkeit, organisieren den laufenden Erfahrungsaustausch und bieten Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen an.
Wie wird man Betreuer?
Der zu Betreuende kann eine Person seiner Wahl als Betreuer/in bei der Betreuungsbehörde vorschlagen. Dabei spielen oft verwandtschaftliche, freundschaftliche oder andere Bindungen eine Rolle. Von den Betreuungsbehörden werden besonders Menschen gesucht, die bereit sind, eine Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.
Welche Aufgaben umfasst die Betreuung?
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung vor Behörden
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsangelegenheiten
Betreuung nach
dem Betreuungsgesetz bedeutet rechtliche Vertretung des zu Betreuenden, keine
Krankenpflege oder Hilfe im Haushalt.